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Foto: Fotofolia

Reiki

Reiki ist eine Form der Energiearbeit, bei der über das Auflegen der Hände Energie übertragen wird. Dabei fließt die Reiki-Energie durch jedes Material, wie Kleidung, Verbände und sogar Gips. Reiki wirkt entspannend und aktiviert die Selbstheilungskräfte. Dabei fließt Reiki immer genau dorthin, wo es am meisten gebraucht wird und immer genau in der Menge, wie gerade gebraucht wird. So können Reiki-Behandlungen jede Therapie sinnvoll ergänzen. Mehr dazu unter 

Ablauf einer Reiki-I Behandlung (ca. 60 min):

Nach einem kurzen Eingangsgespräch, legt sich der Klient bequem hin. Anschließend wird die Reiki-Energie übertragen, indem der Behandler die Hände auflegt. Dabei verläuft eine Reiki-Behandlung immer in etwa nach dem gleichen Schema: vom Kopf bis zu den Füssen werden die Hände an unterschiedlichen Körperstellen aufgelegt oder in gewissem Abstand vom Körper gehalten. Zuerst wird die Vorderseite, dann die Rückseite behandelt. Der Klient bleibt die gesamte Zeit über bekleidet. Eine Reiki-Behandlung dauert in etwa 1 Stunde.

Je nach vereinbarter Zielvorgabe kann es sinnvoll sein zu Beginn einer Behandlung 4 Reiki-Anwendungen in möglichst kurzer Zeitabfolge, am besten täglich durchzuführen. Eventuelle weitere Behandlungen erfolgen dann in einem 3- bis 4-Tagerhythmus.

Reiki I "Kurzbehandlung" (ca. 40 min): Diese ist eine gute Möglichkeit die Wirkung von Reiki an sich selbst zu erfahren.

Hinweise:

Reiki ersetzt keinen Arzt oder Heilpraktiker - die Reiki-Energie kann aber durch die Aktivierung der Selbstheilungskräfte zur Unterstützung bei jeder Therapie eingesetzt werden,  Kosten einer Reiki-Behandlung werden üblicherweise von den Krankenkassen nicht übernommen.

Als Heilpraktikerin bin ich berechtigt, Sie individuell mit Reiki zu behandeln. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.März 2004 (Aktenzeichen: 1 BvR 784/03) zur Anwendbarkeit des Heilpraktikergesetzes auf das Heilen durch Handauflegen heißt es u. a., daß die Heilertätigkeit auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte durch einheitliches Handauflegen beschränkt sein muß, unabhängig von etwaigen Diagnosen.

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